Beratungskommission
Die Beratungskommission steht der DGPT, ihren Mitgliedern und interessierten Personen und Institutionen zur Beratung in toxikologischen Fragen zur Verfügung.
In Fragen, die eine breitere Öffentlichkeit interessieren, kann die Kommission Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen erarbeiten.
Vorsitz Beratungskommission
Prof. Dr. Heidi Foth
Institut für Umwelttoxikologie
Martin Luther Universität Halle
Franzosenweg 1a
06108 Halle Saale
Tel.: 0345 557 1630
Tel.: 0345 557 4023
Fax: 0345 557 1871
heidi.foth@uk-halle.de
Beratungskommission
Dr. Georg Damm
Department für Hepatobiliäre Chirurgie und Viszerale Transplantation Universität Leipzig
georg.damm@medizin.uni-leipzig.de
Dr. Alexius Freyberger
Pathology & Clinical Pathology
Bayer Pharma Aktiengesellschaft
BPH-GDD-GED-TOX-P&CP
Elberfeld, 0514
alexius.freyberger@bayer.com
Prof. Dr. Thomas Gebel
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Fachbereich 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen"
Dortmund
gebel.thomas@baua.bund.de
Prof. Dr. Jan G. Hengstler
Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund
Leitung des Forschungsbereichs Toxikologie / Systemtoxikologie
hengstler@ifado.de
Prof. Dr. Aswin Mangerich
Molekulare Toxikologie
Fachbereich Biologie, Postfach 628
Universität Konstanz
78457 Konstanz
E-Mail: aswin.mangerich@uni-konstanz.de
Falko Partosch
Universitätsmedizin Göttingen, Institut für Arbeitsmedizin
Waldweg 37B
37073 Göttingen
falko.partosch@med.uni-goettingen.de
Prof. Dr. med. Ursula Gundert Remy
Bundesinstitut für Risikobewertung
Berlin
ursula.gundert-remy@bfr.bund.de
PD Dr. Claudia Röhl
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Abteilung für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz
claudia.roehl@lasd.landsh.de
Prof. Dr. Thomas Schupp
Fachhochschule Steinfurth, Fachbereich Chemieingenieurwesen
thomas.schupp@fh-muenster.de
Dr. Klaus Michael Wollin
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
30449 Hannover
klaus-michael.wollin@nlga.niedersachsen.de
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Regeln der Beratungskommission
Die Gesellschaft für Toxikologie bestimmt aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine Beratungskommission, die den Mitgliedern und allen interessierten Personen und Institutionen zur Beratung in toxikologischen Fragen zur Verfügung steht. In Fragen, die eine breitere Öffentlichkeit interessieren, kann die Kommission Stellungnahmen erarbeiten und diese veröffentlichen. Im Interesse der Ausgewogenheit der wissenschaftlichen Perspektiven sollen die Mitglieder der Kommission alle Bereiche der Toxikologie in Forschungsinstitutionen, Behörden und Industrie repräsentieren. Sie werden durch die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung gewählt.
Die Mitglieder der Beratungskommission üben ihre Tätigkeit unabhängig im öffentlichen Interesse aus.
Für die Erarbeitung von Stellungnahmen hat die Gesellschaft für Toxikologie folgende Regeln aufgestellt: Eine gleichzeitige oder frühere Befassung von Mitgliedern mit dem Gegenstand der jeweiligen Stellungnahme außerhalb der Beratungskommission stärkt die Expertise der Kommission, kann aber Anlass von Interessenkonflikten sein. Die Mitglieder der Kommission verpflichten sich deshalb, zur Sicherung der Unabhängigkeit und der Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit tatsächliche Interessenkonflikte und Sachverhalte, die als Interessenkonflikte wahrgenommen werden könnten, offen zu legen.
Interessenkonflikte in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Stellungnahme können z.B. bedingt sein durch finanzielle Interessen wie Besitz von Patenten, Aktien, durch den beruflichen Hintergrund des Mitglieds wie die Zugehörigkeit zur herstellenden Firma oder zu bewertenden Behörde, durch Beratertätigkeit, durch Beteiligung an Stellungnahmen anderer Gremien, durch eigene Forschungstätigkeit und den Erhalt von Forschungsförderungsmitteln.
Mögliche Interessenkonflikte werden vor Beginn der Erarbeitung einer Stellungnahme erfragt und im Protokoll aufgeführt.
Gleichzeitig wird innerhalb der Beratungskommission bei vorhandenen Interessenskonflikten festgelegt, in welcher Rolle das Mitglied an der Erstellung der Stellungnahme bzw. Veröffentlichung mitwirken kann.
Es ist hierbei zu unterscheiden zwischen a) voller Mitarbeit, b) Mitwirken, ohne an der endgültigen Stellungnahme bzw. Veröffentlichung beteiligt zu sein und c) Rückzug aus der Arbeit an einer konkreten Stellungnahme bzw. Publikation.
Der Grad der Beteiligung wird in den Protokollen und Dokumenten offen gelegt.